Frau beim Zahnarzt

Mecklenburgische proMEZZ70

Die Zahnversicherung der Mecklenburgischen

Mit dem Tarif proMEZZ70 bietet die Mecklenburgische Versicherungsgruppe eine private Zahnzusatzversicherung an, welche einen Teil der Zuzahlung des Versicherten für bestimmte Zahnersatzmaßnahmen übernimmt. Die Versicherung ist nur für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen abschließbar.

Der Zahnzusatztarif proMEZZ70 der Mecklenburgischen ersetzt 70 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Behandlungen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 Euro pro Jahr. Der Erstattungssatz der Zahnzusatzversicherung besteht hierbei unabhängig vom Zahnvorsorgeverhalten des Versicherten. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung eine Vorleistung für die jeweilige zahnärztliche Behandlung, wird diese vor einer Auszahlung durch die Zahnzusatzversicherung auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Erfolgt keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine versicherte Zahnersatzmaßnahme, ersetzt die Zahnzusatzversicherung der Mecklenburgischen die gesamten Aufwendungen bis zu den vereinbarten Höchstbeträgen. Der Leistungsumfang des Zahnzusatztarifs proMEZZ70 umfasst Leistungen für Zahnersatz, wie z.B. Brücken, Prothesen oder Kronen, sowie für implantologische Leistungen. Zudem werden jährlich bis zu zwei Inlays aus Keramik, Metall oder Kunststoff übernommen. Hierbei ist jedoch ein Höchstbetrag von 350 Euro je Inlay festgelegt. Des Weiteren zählen auch die im Rahmen einer versicherten Zahnersatzmaßnahme anfallenden Material- und Laborkosten zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Nicht übernommen werden hingegen funktionsanalytische Leistungen oder Aufwendungen für Kieferorthopädie. Zudem leistet der Zahnzusatztarif proMEZZ70 nicht für allgemeine Zahnbehandlungen, professionelle Zahnreinigungen sowie sonstige Maßnahmen für einen Zahnerhalt.

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Bildquelle: Website Screenshot Mecklenburgische 2021

Höchstbeträge / Zahnstaffel bei proMEZZ70

In den ersten Versicherungsjahren ist die Leistung des Zahnzusatztarifs proMEZZ70 auf festgelegte Höchstbeträge begrenzt. So wird im ersten und zweiten Versicherungsjahr jeweils nur ein Betrag von maximal 1.400 Euro ausgezahlt. Im dritten und vierten Versicherungsjahr steigt diese Summe auf maximal 2.800 Euro. Diese Höchstgrenzen entfallen ab dem fünften Versicherungsjahr. Allerdings werden bei versicherten Zahnersatzmaßnahmen infolge eines Unfalls auch innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre die vollen Leistungssummen übernommen.

Weitere Informationen:

https://www.mecklenburgische.de/privat/gesundheit-freizeit/zahnzusatzversicherung

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