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Zahnzusatzversicherung für Kinder

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich fast immer! Kassenleistungen beim Zahnarzt fallen dürftig aus. Kunststofffüllungen im Backenzahnbereich, die PZR (Professionelle Zahnreinigung) oder Wurzelbehandlung – es gibt viele Bereiche, in denen Sie als Patient tief in die Tasche greifen müssen. Finanziell wirklich schmerzhaft werden die Behandlungen aber dann, wenn es um das Thema Zahnersatz geht. Mehrere tausend Euro als Eigenanteil sind hier durchaus drin. Warum Sie als Erwachsener mit einer Zahnzusatzversicherung entspannter zum Zahnarzt gehen können, liegt auf der Hand. Ist deren Abschluss für Kinder aber wirklich notwendig?

Warum der Zahnschutz für Kinder Sinn macht

Kinder und Heranwachsende genießen in der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Bereichen eine gewisse Sonderstellung. Deutlich wird dies beispielsweise beim Thema Zuzahlung. Bis zum 18. Lebensjahr gilt hier eine weitgehende Befreiung. Und diese Sonderrolle setzt sich fort – auch beim Zahnarzt.

Anders als Erwachsene, die als Kassenpatient bis auf wenige Ausnahmen keine Leistungen aus dem Bereich der Kieferorthopädie mehr in Anspruch nehmen können, steht Ihrem Nachwuchs dieser Leistungsbereich in der Familienversicherung offen. Einer der Gründe, warum Kinder die Kieferorthopädie in Anspruch nehmen können, liegt sicherlich darin, dass eine frühe Erkennung und Behandlung der gängigen Zahnfehlstellungen teure Folgeerkrankungen auffangen kann.

Hinweis: Auch Erwachsene können kieferorthopädische Leistungen in Anspruch nehmen. Allerdings sind die Hürden hier relativ hoch. Nur beim Vorliegen gewisser Krankheitsbilder in erheblicher Schwere (die als „schwere Kieferanomalien“ eingestuft sind) kann ein Leistungsanspruch wirksam geltend gemacht werden. In allen anderen Fällen ist mit einer Ablehnung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu rechnen.

Auf was haben Sie bzw. Ihr Kind als Mitglied einer Krankenkasse konkret Anspruch?

Grundsätzlich sind – zumindest auf dem Papier – 100 Prozent der kieferorthopädischen Leistungen bei Kindern erstattungsfähig, solange diese mit dem Zahnarzt vertraglich vereinbart sind. Das Problem: Sie als Eltern gehen für 20 Prozent der Behandlungskosten in Vorleistung. Bis zum Ende der Retentionsphase bzw. dem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung übernehmen die Kassen auf Grundlage von § 29 SGB V nur 80 Prozent der Kosten. Bricht Ihr Kind die Behandlung ab, sind mehrere hundert oder tausend Euro futsch.

Dass eine Fehlstellung diagnostiziert wurde, bedeutet für die Haushaltskasse noch lange keine Entwarnung. Im Gegenteil: Das finanzielle Risiko steigt jetzt erst richtig. Der Grund sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Erst ab einer festgelegten Stufe entsteht für die Krankenkassen eine Kostenübernahmepflicht. Vorher ist in erster Linie Ihr Portemonnaie gefragt, da die Kosten zu 100 Prozent privat getragen werden müssen. Langsam sollte Ihnen als Elternteil klar werden, warum auch für Kinder Zahnzusatzversicherungen durchaus nicht abwegig sind.

Kieferorthopädie in der Kinder-Zahnzusatzversicherung

Aus der kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes können erhebliche Kosten erwachsen. Die gilt besonders vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenübernahme nur dann anerkennen, wenn mindestens KIG 3 (kieferorthopädische Indikationsgruppe 3; je nach Schwere werden die Erkrankungen in KIG 1 – 5 unterschieden) vorliegt. Die Zahnversicherung kann an dieser Stelle eine Lücke schließen.

Berücksichtigt der Versicherer in der Leistungsbeschreibung die kieferorthopädische Behandlung, kann diese für Ihren Nachwuchs in Anspruch genommen werden. Der Vorteil: Anders als die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Vorsorge bereits ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 1 möglich. Auf diese Weise senkt die Zahnversicherung das finanzielle Risiko aus der Kieferorthopädie erheblich.

Tipps zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

In Anbetracht der Zahnbehandlungskosten, die in der Kieferorthopädie anfallen, zahlt sich die Kinder-Zahnzusatzversicherung aus. Eltern, die ihren Nachwuchs umfassend absichern wollen, müssen einige Punkte im Auge behalten. Achten Sie auf eine möglichst hohe Summenbegrenzung. Einige Gesellschaften schreiben zum Beispiel Leistungsgrenzen zwischen 1.000 Euro bis 2.000 Euro fest. In anderen Tarifen existieren dagegen keine entsprechenden Leistungshöchstgrenzen.

Ebenfalls ein wichtiger Punkt sind die Wartezeiten und Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren. Hier agieren die Versicherer unterschiedlich. In einigen Fällen wird auf Wartezeiten und gestaffelte Begrenzungen der Leistungssummen verzichtet. Diverse Gesellschaften schränken ihre Leistungspflicht in den ersten zwei bis vier Versicherungsjahren aber erheblich ein. Seien Sie sich zudem auch im Klaren darüber, dass sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung aus Sicht der Kieferorthopädie sehr oft nur für die Indikationsgruppen 1 und 2 rechnet. Der Grund: Seitens der Gesellschaften werden Klauseln in die Tarif- und Leistungsbeschreibungen eingearbeitet, die Erstattungen des Eigenanteils von 20 Prozent (bei einer Leistung der GKV) ausschließen.

Wichtig: Vollendet Ihr Kind das 18. Lebensjahr, ist in vielen Tarifen zur Zahnzusatzversicherung Schluss mit den kieferorthopädischen Leistungen. Sie bzw. Ihre Kinder sollten in diesem Zusammenhang über eine Anpassung des Versicherungsschutzes und gegebenenfalls den Tarifwechsel nachdenken. Nutzen Sie dazu am besten unseren Zahnzusatzversicherungsvergleich für Erwachsene.

Weitere Leistungen der Zahnzusatz bei Kindern

Wie sieht es mit anderen Leistungsbereichen der Zahnzusatzversicherung bei Kindern aus? Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, Wurzelbehandlung – Leistungen, die für Sie als Erwachsene eine wichtige Rolle beim Zahnschutz spielen. Für die Gesundheit Ihrer Kinder treten diese Bereiche aber in den Hintergrund. Speziell der Zahnersatz sowie die Wurzelbehandlung sind in den ersten Lebensjahren bis zum vollständigen Durchbruch des Wechselgebisses kein Thema. Erst wenn der Zahnwechsel abgeschlossen ist, steht ein Erhalt der bleibenden Zähne (gemeinsam mit der Kieferorthopädie) im Vordergrund. Daher sollte in den ersten Jahren die kieferorthopädische Behandlung bei der Zahnzusatzversicherung eine Hauptrolle spielen – und der Schutz erst später durch die anderen Leistungsbereiche komplettiert werden.

Wann eine Kinder-Zahnzusatzversicherung abschließen?

Eine Kinder-Zahnzusatzversicherung mit Augenmerk auf die Kieferorthopädie (KFO) rechnet sich für Eltern. Es stellt sich die Frage, wann entsprechende Tarife am besten abgeschlossen werden? Optimal wäre ein Abschluss, wenn klar ist, dass der Nachwuchs tatsächlich kieferorthopädisch betreut werden muss. Leider stehen dem die Versicherungsbedingungen entgegen. Seitens der Gesellschaften werden Versicherungsfälle, die sich vor dem Abschluss des Vertrags ereignen, regelmäßig ausgeschlossen. Sie als Elternteil müssen den Zahnzusatztarif abschließen, solange Ihr Kind gesund ist.

Generell werden die ersten Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt im Alter zwischen 2,5 bis 3 Jahren durchgeführt. Vorher ist eine Diagnose zu Zahnfehlstellungen auch medizinisch schwierig, da im Regelfall erst mit drei Jahren das Milchgebiss vollständig ist. Aber selbst dann ist die KFO nur selten gefragt. Behandlungen am Milchgebiss sind eine Ausnahme. Der Grund: Wesentlich anfälliger und behandlungsbedürftiger sind Zahnfehlstellungen am Wechselgebiss. Kieferorthopädische Behandlungen am Milchgebiss werden in der Regel nur bei schwerwiegenden Diagnosen durchgeführt.

Eltern sollten diese Aspekte bei einer Auswahl der passenden Vorsorge beachten, der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist vor dem dritten bis vierten Lebensjahr nicht zwingend notwendig. In der Theorie ließe sich der Abschluss sogar bis zum Zahnwechsel aufschieben. Behalten Sie aber im Hinterkopf, dass auch die Frühbehandlungsmaßnahmen zu Ihren Lasten gehen können.

Zahnzusatzversicherung – sichern Sie die Gesundheit Ihrer Kinder

Das Thema Zahnzusatzversicherung betrifft inzwischen fast alle Altersgruppen. Neben Erwachsenen ist der Abschluss einer solchen Versicherung auch für Kinder sinnvoll. Als Eltern müssen Sie für den Schutz der Gesundheit Ihrer Kinder mit Augenmaß arbeiten. Unnötige Leistungen kosten Geld und ein zu schwacher Leistungsumfang geht zulasten gesunder Zähne. Prüfen Sie mit unserem Vergleich den Zahnschutz Ihrer Kinder auf Herz und Nieren – und werfen einen Blick auf die Versicherungsbedingungen.

Ein Gedanke zu „Zahnzusatzversicherung für Kinder“

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag über Zahnzusatzversicherungen für Kinder. Gut zu wissen, dass man auf Wartezeiten und Summenbegrenzungen achten sollte. Meine Kinder hatten schon einige kleine Probleme mit den Zähnen, weshalb wir regelmäßig eim Zahnarzt in Behandlung sind und daher denke ich über eine Zusatzversicherung nach.

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